aktuelles Urteil: Überstundenvergütung und Teilzeit
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 5. Dezember 2024 (8 AZR 370/20)
Kernaussagen des Urteils:
Tarifregelung: Überstundenzuschläge nur bei Überschreiten der Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten benachteiligt Teilzeitkräfte.
Rechtsverstöße:
Verstoß gegen das Verbot der Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten (§ 4 Abs. 1 TzBfG).
Mittelbare Geschlechtsdiskriminierung (§ 7 Abs. 1 AGG), da Teilzeitkräfte überwiegend Frauen sind.
Unwirksamkeit: Tarifliche Regelung ohne anteilige Anpassung für Teilzeitkräfte ist unwirksam.
Artikel:
1. Arbeitslohn
2. Kennt der Arbeitgeber die Überstunden muss er zahlen?
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