0:00
13:31
Rewind 15 seconds
Fast Forward 15 seconds

Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 5. Dezember 2024 (8 AZR 370/20)

Kernaussagen des Urteils:

Tarifregelung: Überstundenzuschläge nur bei Überschreiten der Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten benachteiligt Teilzeitkräfte.

Rechtsverstöße:

Verstoß gegen das Verbot der Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten (§ 4 Abs. 1 TzBfG).

Mittelbare Geschlechtsdiskriminierung (§ 7 Abs. 1 AGG), da Teilzeitkräfte überwiegend Frauen sind.

Unwirksamkeit: Tarifliche Regelung ohne anteilige Anpassung für Teilzeitkräfte ist unwirksam.


Artikel:

1. ⁠Arbeitslohn

2. ⁠Kennt der Arbeitgeber die Überstunden muss er zahlen?


Homepage:

⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin ⁠⁠⁠⁠⁠⁠


🎓 Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht

📍 Christburger Str. 23, 10405 Berlin

📧 E-Mail: [email protected]

📞 Telefon: 030 74923060

📠 Fax: 030 74923818

🌐 Webpage: rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de



More episodes from "Arbeitsrecht einfach erklärt - Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht"