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Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, „dass die Erhebung einer Gebühr für den polizeilichen Mehraufwand bei ,Hochrisikospielen‘ der Fußball-Bundesliga in der Freien Hansestadt Bremen mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Verfassungsbeschwerde der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH blieb daher erfolglos.“ Almuth treibt dieses Urteil um. Aus ihrer Sicht sei damit aber die Chance verbunden, dass „Vereine noch mehr Geld investieren, damit es ruhiger wird“ und somit häufiger Fanlager friedlicher aufeinandertreffen. Roman gibt zu bedenken, dass dem Fußball dort zum einen die Vorbildfunktion zukomme – die deutsche Sportart Nummer eins in diesem Punkt aber immer nur ein Spiegel der Gesellschaft ist.
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