Die neue Vorhaltepauschale ist beschlossen – und aus der Gebührenordnungsposition GOP 03040 werden ab dem 1. Januar 2026 drei Positionen:
- GOP 03040 (um 10 Punkte niedriger bewertet)
- GOP 03041 (dieselbe Höhe wie heute die GOP 03040)
- GOP 03042 (20 Punkte höher als bisher)
Entscheidend dafür, was eine Hausarztpraxis abrechnen darf, ist, wie viele der neu definierten Kriterien die Praxis erfüllt und unter anderem in bestimmter Häufigkeit Impfleistungen, geriatrische und palliativmedizinische Leistungen, Haus- und Heimbesuche erbringt beziehungsweise erweiterte Öffnungszeiten anbietet und in Qualitätszirkeln mitarbeitet.
Der bundesweite fachübergreifende Ärzteverband MEDI GENO Deutschland warnte daraufhin in einer Mitteilung davor, dass Hausärztinnen und Hausärzte zukünftig noch mehr Leistungen anbieten müssten, um die Kriterien zu erfüllen – „egal, ob medizinisch nötig oder nicht“.
Eine etwas andere Position vertritt im „ÄrzteTag“-Podcast der in einer kleinen Gemeinschaftspraxis in Bedburg bei Köln niedergelassene Allgemeinmediziner Dr. Bahman Afzali. Er erläutert im Einzelnen, in welcher Weise die neuen Anforderungen für Hausärzte wirken könnten, welche Kriterien besonders schwer erreichbar sein könnten, und was in einer hausärztlichen Praxis in den meisten Fällen ohnehin geleistet wird.
Einige Kriterien vermisst Afzali sogar, zum Beispiel gehörten DMP zu einem typischen Hausarzt-Angebotsspektrum, aber auch Check-ups – beides sei aber nicht berücksichtigt in den Kriterien.
Nicht zuletzt macht sich Afzali im Gespräch Gedanken, wie eine Praxis die einzelnen Kriterien und ihr Erfüllungsgrad ohne hohen Aufwand kontrollieren könnte – und darüber, warum er den bürokratischen Aufwand, der damit verbunden ist, für überflüssig hält.
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