
Ist nach vier Jahren alles vergeben und vergessen?
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In Spanien beträgt die Verjährung in Steuersachen grundsätzlich vier Jahre. Und diese vier Jahre rechnen sich ab dem letzten Tag der Einreichungsfrist einer Erklärung. Aber es gibt verschiedene Sachverhalte, die dazu führen, dass die Verjährungsuhr zu ticken beginnt oder auch wieder stoppt, wie Thomas Fitzner, der Leiter der Abteilung Residenten bei der PlattesGroup erklärt…
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