Wie die Gleichberechtigung ins Grundgesetz kam
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Am 18. Januar 1949 schlägt im Hauptausschuss des Parlamentarischen Rates
in Bonn eine schicksalhafte Stunde für die Sache der Frauen. Denn zum
zweiten Mal steht der Vorschlag der Juristin und Sozialdemokratin
Elisabeth Selbert für Artikel 3, Absatz 2 zur Abstimmung: "Männer und
Frauen sind gleichberechtigt." In der ersten Abstimmung wenige Wochen
zuvor war Selbert noch am Widerstand der bürgerlichen Parteien
gescheitert. Mit neun zu elf Stimmen war die Formulierung abgelehnt
worden.
Wie es Elisabeth Selbert schließlich doch noch gelingt, die
Gleichberechtigung von Männern und Frauen im Grundgesetz gegen alle
Widerstände durchzusetzen, erzählen Marlen Farina uns Judith Scholter in
dieser Folge von "Wie war das noch mal?".
Das Host-Team reist zurück in die Zeit des Kaiserreichs, als sie in
Kassel geboren wird, und folgt Elisabeth Selbert auf ihrem
unwahrscheinlichen Weg ins Jurastudium und in die Politik bis in die
Nachkriegszeit und in den Parlamentarischen Rat in Bonn. Dort gewinnt
sie schließlich den jahrzehntelangen Kampf um die formale
Gleichberechtigung. Die rechtliche Entwicklung nach 1949 ordnet die
Berliner Rechtswissenschaftlerin und Verfassungsrichterin Ulrike Lembke
ein.
Mit vielen anderen Fragen rund um die Entstehung des Grundgesetzes und
der DDR vor 75 Jahren beschäftigt sich das aktuelle Heft von ZEIT
Geschichte. Es heißt "Die wehrhafte Demokratie". Unter anderem geht es
darin um die Frage, wie man das Grundgesetz vor Demokratiefeinden
schützen kann. Darüber diskutieren der Historiker Ulrich Herbert und die
ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Die
Gründung der DDR beleuchtet der Historiker Ilko-Sascha Kowalczuk in
einem großen Text, und auch ein Agentenkrimi ist in ZEIT Geschichte zu
lesen: 1954 tauchte der Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Otto
John, plötzlich in Ost-Berlin auf. Ging er freiwillig oder wurde er
entführt? Die Ereignisse und die bis heute offenen Fragen rekonstruiert
unser Autor Andreas Molitor.
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