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Greenwashing bei Kaffee: Was ab dem 27. September verboten ist

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Ab dem 27. September gilt in der EU die EmpCo-Richtlinie. Allgemeine Umweltaussagen wie «umweltfreundlich», «naturschonend» oder «klimaneutral» sind ohne Nachweis nicht mehr erlaubt, selbstgebastelte Nachhaltigkeitssiegel ebenfalls nicht. Abmahnen können Mitbewerber, Verbände und Konsumenten. Ich erzähle, warum ein Jurist kurz vor dem Druck einen Satz von der neuen Kaffeeverpackung gestrichen hat, obwohl er stimmt. Er zeigt die Lücke im Gesetz: Direct Trade, Relationship Coffee und Ethical Sourcing fallen nicht darunter, solange sie im Fliesstext stehen. Dazu die Einwände: Erzeugt Regulierung Greenhushing? Ist ein Audit einmal jährlich und angekündigt überhaupt ein Beweis? Und was passiert, wenn Produzenten den europäischen Markt zu mühsam finden und sich andere suchen?

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