Keine Mitbestimmung des Betriebsrats bei ChatGPT? Neue Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg
24/2/2024
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Unterliegt die Nutzung von ChatGPT der Mitbestimmung des Betriebsrats? Dies könnte angesichts der jüngsten Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg zweifelhaft sein. In dieser Folge zeige ich Dir auf, weshalb diese Entscheidung für die Beurteilung der Mitbestimmung des Betriebsrats bei ChatGPT gerade nicht repräsentativ ist.
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