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Einstweiliger Rechtsschutz des Betriebsrats gegen einseitige Einstellungen, Versetzungen?

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Bei personellen Einzelmaßnahmen wie Einstellung und Versetzung muss der Betriebsrat zustimmen. Das hindert Arbeitgeber aber nicht, personelle Einzelmaßnahmen am Betriebsrat vorbei durchzuführen - die sich dann nicht selten sehr schnell wieder erledigen. Was kann der Betriebsrat tun?

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