
Sollen Menschen mit geistiger Behinderung politische Mitsprache erhalten? Also abstimmen, wählen dürfen und auch selbst für politische Ämter kandidieren?
Über diese Frage diskutiert heute Montag – zufällig am Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen – der Nationalrat. Bisher hält Artikel 136 der Bundesverfassung fest, dass Menschen mit «Geisteskrankheit oder Geistesschwäche» keine politischen Rechte ausüben dürfen.
Gegnerinnen und Gegner argumentieren dass Personen, die eine umfassende Beistandschaft haben, nicht in der Lage seien, politische Entscheide zu fällen – und am Ende nur ihre Rechtsvertreter profitieren. «Ich verstehe nicht, warum alle mitreden dürfen ausser mir. Hat meine Stimme keinen Wert?», fragt hingegen die 76-jährige Aktivistin Lucrezia Fopp.
Welche Haltung könnte sich im Parlament durchsetzen? Wie würde sich die politische Mitsprache in der Schweizer Politik niederschlagen? Darüber spricht Newsredaktorin Simone Steiner in einer neuen Folge des täglichen Podcasts «Apropos».
Host: Mirja Gabathuler
Produktion: Sara Spreiter
- Porträt Lucrezia Fopp: «Hat meine Stimme keinen Wert?»
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