Sei doch nicht besteuert! podcast

#118: Im Dezember mehr Gehalt | Kalte Progression | Firmenwagen

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In dieser Episode beleuchten wir die wichtigsten steuerlichen Änderungen, die 2025 in Kraft treten, und geben praktische Hinweise für deren Umsetzung. Die rückwirkende Erhöhung des Grundfreibetrags auf 11.784 € und des Kinderfreibetrags auf 6.612 € sorgt für eine höhere Auszahlung im Dezember. Arbeitnehmer profitieren von Nachzahlungen, jedoch abhängig von den individuellen Verhältnissen und Steuerklassen. Arbeitgeber müssen diese Änderungen in den Gehaltsabrechnungen für Dezember korrekt berücksichtigen, um Nachholungen zu vermeiden. Die geplanten Anpassungen des Steuertarifs, wie die Anhebung der Schwelle für den Spitzensteuersatz auf 68.430 €, verzögern sich. Bis dahin gelten die bisherigen Werte für 2024. Betroffen sind insbesondere Arbeitnehmer mit höherem Einkommen, die durch die kalte Progression belastet werden. Für Investitionen bleibt die Möglichkeit der degressiven Abschreibung (25 % vom Restbuchwert) bis Ende 2024 bestehen. Unternehmen sollten geplante Anschaffungen bis Jahresende tätigen, um von diesem Vorteil zu profitieren. Ein anhängiges BFH-Verfahren (III R 26/24) könnte weitreichende Folgen haben: Es klärt, ob das steuerliche Existenzminimum an die Leistungen des Bürgergeldes (inklusive Wohnkosten) angepasst werden muss. Steuerzahler sollten ihre Steuerbescheide vorläufig offenhalten, um von einem möglichen Urteil profitieren zu können. Firmenwagen und die 1 %-Regelung bleiben ein zentrales Thema für Steueroptimierung. Wir besprechen praktische Gestaltungsmöglichkeiten, wie z. B. die Nutzung von Leasingmodellen oder die Einbindung von Privatvermögen zur Vermeidung der Pauschalmethode. Zudem werfen wir einen Blick auf die Auswirkungen des neuen Steuerberater-Postfachs (BeSt) und die Kommunikationsprobleme mit der Finanzverwaltung, die durch die Gesetzesänderungen künftig erschwert werden könnten.

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