
Es geht um den Adressaten des Kartellverbots (Art. 101 AEUV) und des Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung (Art. 102 AEUV), nämlich dem Unternehmen. Es geht um Unternehmen, die in der öffentlichen Hand stehen (§ 185 GWB), öffentliche Unternehmen, dem Konzernprivileg und der wirtschaftlichen Einheit, dem potentiellen Unternehmen und auch dem Problem der wirtschaftlichen Tätigkeit in Bezug auf eine alleinige Nachfragetätigkeit. Viel Spaß!
Timestamps: 0:00 Intro 0:04 Verortung 0:12 Funktional-relativer Unternehmensbegriff 3:08 Potentielles Unternehmen 4:42 Öffentliche Unternehmen 9:43 Problem: Nachfragetätigkeit 12:00 Übernahme des Unternehmensbegriffs (Fenin)? 14:59 Wirtschaftliche Einheit und Konzernprivileg
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