
Elternzeit und Kündigungsschutz: Gericht stärkt Rechte der Eltern
3.7.2026
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24:52
Viele Arbeitgeber gehen davon aus, dass sie in der Arbeitsphase zwischen zwei Elternzeitabschnitten frei kündigen können. Das Bundesarbeitsgericht hat dieser Annahme mit Urteil vom 18. Juni 2026 (2 AZR 213/25) eine klare Grenze gesetzt: Der besondere Kündigungsschutz lebt vor jedem einzelnen Elternzeitabschnitt neu auf — unabhängig davon, ob die Abschnitte in einem oder in mehreren Schreiben beantragt wurden und ob zwischendurch gearbeitet wird.
Wir ordnen das Urteil ein: der Unterschied zwischen Mutterschutz und Elternzeit, der vorwirkende Kündigungsschutz nach § 18 BEEG, warum er sogar ohne die sechsmonatige Wartezeit greifen kann und welche Ausnahmen es gibt — plus praktische Hinweise für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
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