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Wieviele Angebote muss ein Verwalter einholen?

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Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass Hausverwalter und Wohnungseigentümergemeinschaften nicht verpflichtet sind, mehrere Vergleichsangebote einzuholen. Diese alte „3-Angebote-Regel“, die sich in vielen Köpfen festgesetzt hat, war eigentlich nie Gesetz – sondern eher Praxis und Auslegung durch untere Gerichte.

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