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Viele denken: „Wenn die Erbpacht endet, bekomme ich mein Haus zum Marktwert ersetzt.“ Die Realität sieht oft anders aus. Meist zahlt der Erbpachtgeber nur den Zeitwert oder einen vertraglich festgelegten Anteil – häufig zwei Drittel. Wer sich für Erbpacht entscheidet, sollte also die Vertragsdetails ganz genau prüfen, sonst droht am Ende eine böse Überraschung.
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