
In Deutschland regelt Artikel 23 des Grundgesetzes (GG) die Beteiligung an der Europäischen Union (EU). Hoheitsrechte können übertragen werden, solange dies mit den demokratischen, rechtsstaatlichen und sozialen Prinzipien des GG vereinbar ist. Die EU ist ein Zusammenschluss von aktuell 27 europäischen Ländern, die gemeinsam politisch und wirtschaftlich zusammenarbeiten. Sie ist kein eigener Staat, sondern ein reines Staaten-Bündnis.
Während Demokratien auf der Vorstellung eines Volkes basieren, setzt sich die Europäische Union aus den Bürgern von 27 verschiedenen Nationen zusammen. Ein Volk zeichnet sich durch eine gemeinsame Sprache, Gesellschaft und Medienlandschaft aus, in der politische Diskurse stattfinden. In Europa sind diese Debatten aber weitgehend auf nationale Sprachräume begrenzt. Das Fehlen eines europäischen Volkes ist der Hauptgrund für das Demokratiedefizit. Da es kein Volk gibt, kann das Europäische Parlament nicht im gleichen Maße als Volksvertretung agieren wie ein nationales Parlament. Im Gegensatz zu nationalen Parlamenten kann das Europäische Parlament keine eigenen Gesetzentwürfe einbringen. Dieses Recht liegt allein bei der Europäischen Kommission, die nicht direkt vom Volk gewählt wird.
https://anwalt-pankalla.de/news-urteile/europaeische-union-staatsaufloesung-durch-die-hintertuere/
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