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Das Bundesverfassungsgericht hatte am 27.04.2022 entschieden, dass die sogenannte „einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht“ mit dem Grundgesetz vereinbar ist (BVerfG, 1 BvR 2649/21). Ich komme bei meiner rechtlichen Prüfung zu einem anderen Ergebnis– ich bin der Ansicht, dass diese Impfpflicht verfassungswidrig ist und auch gegen die Menschenwürde verstößt.
Als PDF abrufbar unter:
https://herzensanwalt.de/wp-content/uploads/2023/02/Einrichtungs-Impfpflicht.pdf
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