
Russische Drohnen über Polen - Wann der Nato-Bündnisfall gilt
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Polen ist alarmiert: Nach dem Eindringen russischer Drohnen in den Luftraum hat das Land Artikel 4 des Nato-Vertrags beantragt. Heißt: Die Bündnispartner beraten. Als nächstes käme Artikel 5 – der sogenannte "Nato-Bündnisfall". Aber was bedeutet das?
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