
#203 Der Fall Benko: Die U-Haft und die Sache mit dem Präjudiz
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Von Michael Nikbakhsh. René Benko sitzt seit nunmehr fünf Monaten in Untersuchungshaft, die seit dem 24. Jänner 2025 fünfmal verlängert wurde.
Dreimal hat er über seinen Anwalt einen Enthaftungsantrag stellen lassen und fiel er damit bei der Haft- und Rechtsschutzrichterin durch.
Interessanterweise hat Benko die Fortsetzung der U-Haft bis heute nicht im Wege einer Haftbeschwerde angefochten, was ihm als Beschuldigter zusteht.
Derweil zählt die Wirtschaft- und Korruptionsstaatsanwaltschaft im Fall Signa/Benko ein Dutzend Ermittlungsstränge, da geht es im Wesentlichen um mutmaßliche Untreue- und Betrugshandlungen.
Ein Teil der Ermittlungen ist allerdings abgeschlossen, die Staatsanwaltschaft hat einen "Vorhabensbericht" an die Oberstaatsanwaltschaft Wien geschickt.
Was darin steht, ist vorerst nicht bekannt; die Annahme, die WKStA wolle Benko anklagen, ist jedenfalls nicht gänzlich aus der Welt.
Es könnte also sein, dass Benko aus der U-Haft heraus vor Gericht erscheinen muss.
Das ist alles auch eine Frage der Zeit. Denn U-Haft hat ein Ablaufdatum.// Die Dunkelkammer ist ein Stück Pressefreiheit.
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Vielen Dank! Michael Nikbakhsh im Namen des Dunkelkammer-Teams
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