apolut: Standpunkte podcast

Die schleichende Enteignung der Bankkunden | Von Norbert Häring

0:00
22:47
15 Sekunden vorwärts
15 Sekunden vorwärts

... und wer dafür verantwortlich ist

Ein Standpunkt von Norbert Häring.

Bankkunden werden zunehmend genötigt, Fragen über ihr gesamtes Vermögen, ihre Beschäftigung und vieles mehr zu beantworten und offenzulegen, wofür sie anderen Geld überweisen. Tun sie es nicht zur Zufriedenheit, dürfen sie nicht über ihr Geld verfügen oder bekommen das Konto gekündigt. Entwickelt wurde dieses System der an Private ausgelagerten Finanzschnüffelei des Staates im demokratiefernen Schattenreich internationaler Arbeitsgruppen. In Gesetzesform gegossen wurde es getreulich in Brüssel.

Die Banken in Deutschland und Europa sind seit einigen Jahren immer mehr dazu übergegangen ihre Kunden, auch langjährige Bestandskunden, mit detaillierten Fragenkatalogen zu Vermögen, Beschäftigung und Einkommen sowie genauen Plänen zu Art und Umfang der Nutzung ihrer Guthaben zu behelligen. Zunehmend werden dabei auch Belege eingefordert, manchmal sogar für das in einem ganzen Erwerbsleben angesammelte Vermögen. Bevor größerere, manchmal auch nur mittelgroße Überweisungen ausgeführt werden, muss man immer öfter der Bank erklären und nachweisen, warum man das Geld an wen schicken will. Selbst kleine Überweisungen können hochnotpeinliche Befragungen und Schikanen auslösen. oder werden nicht ausgeführt, z.B. wenn sie an die falsche Partei oder die falschen Publizisten gehen sollen. Wer zu oft oder zu viel Bargeld abhebt, muss mit Schwierigkeiten bis hin zu einer Kontokündigung rechnen. Online-Medien mit dem Geschäftsmodell von vielen kleinen Spenden oder Abos zu leben, müssen jederzeit mit Kontokündigung wegen Geldwäscheverdacht rechnen. Die Bargeldauszahlung wird immer restriktiver.

Diese immer einschneidenderen Beschränkungen des Verfügungsrechts über Bankguthaben, für viele ein großer Teil ihres Vermögens, stellen eine Form der teilweisen oder weichen Enteignung dar. Denn Eigentum, über das man nur auf Antrag oder unter Erlaubnisvorbehalt verfügen kann, ist nur Eigentum unter Vorbehalt, Eigentum zweiter Klasse.

Nur vage Auskünfte über die Rechtsgrundlage

Fragt man die Banken nach dem Grund, so verweisen sie auf nationale Gesetze zur Bankenregulierung und Geldwäschebekämpfung. Diese enthalten jedoch regelmäßig nicht erkennbar den Auftrag und die Rechtfertigung, derart intensiv in die finanzielle Privatsphäre der Kunden einzugreifen. Eine Sparkasse etwa begründete gegenüber einer widerstrebenden Kundin mit einem Guthaben unterhalb 100.000 Euro die Forderung nach detaillierter Auskunft mit Belegen über das Gesamtvermögen und die Vermögensherkunft mit Verweis auf §10 Geldwäschegesetz. Dieser halte Finanzinstitute an,

...https://apolut.net/die-schleichende-enteignung-der-bankkunden-von-norbert-haring/

Weitere Episoden von „apolut: Standpunkte“