013. Unterhaltsvorschuss bei Samenspender alias One-Night-Stand [Video Shorts]
Ich beantworte eine Frage aus der Community. Diese habe ich ursprünglich auf meinen Instagram-Kanal [https://www.instagram.com/solomamapluseins/] als Video veröffentlicht & da ich darauf viele Rückmeldungen bekam, gibt’s sie jetzt auch als Podcast-Variante:
Leistungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt! Du machst dich damit strafbar.
Das Ziel ist es ja, dir einen finanziellen Vorteil zu verschaffen, indem du, wie in diesem Fall, auf Unterhaltsvorschuss (UVG) spekulierst, der dir nicht zusteht, weil du dich für einen Samenspender von einer Samenbank entschieden hast.
Da ein Großteil des Unterhaltsvorschusses nicht von den Unterhaltspflichtigen von "klassischen" Alleinerziehenden zurückbezahlt wird, könnte man den Schluss ziehen: Dann fällt der UVG, den Solomütter beantragen, auch nicht wirklich ins Gewicht.
Nur ist es so, dass die Angaben, die du gegenüber einem Sachbearbeiter beim Jugendamt machst, auch wirklich stimmen müssen.
Die Folgen einer Lüge bezüglich des Kindsvaters, um dir einen “rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen” (§263 StGB), können sein:
⚠️ erhaltene Zahlungen des UVG werden eingestellt
⚠️ bereits geleistete UVG-Zahlungen werden zurückgefordert
⚠️ du kannst wegen Betrugs oder Betrugsversuchs angezeigt werden
⚠️ du musst eine Geldstrafe zahlen
⚠️ du wirst zu einer Freiheitsstrafe verurteilt
⚠️ du bist vorbestraft
Musst du deswegen einen möglichen Unterhaltsvorschuss komplett abschreiben?
Nicht unbedingt. Es gab bereits ein paar erfreuliche Fälle, in denen Frauen, die wahrheitsgemäß erklärt hatten, dass sie durch einen Samenspender von einer Samenbank schwanger geworden sind, trotzdem UVG erhalten haben. Offenbar gab es dort einen verständnisvollen Sachbearbeiter, der sich sagt “Das Geld ist ja schließlich fürs Kind. Und wie es entstanden ist, ist mir letztendlich egal.”
Das sind sicher Ausnahmen, aber sie machen auch Hoffnung.
Wieso stellt man als Solomutter überhaupt einen Antrag auf UVG, wenn man weiß, dass er abgelehnt wird?
Diese Regelung haben wir uns ganz sicher nicht ausgedacht.
Das Hauptproblem ist, dass unser Familienmodell der Solomutterschaft, also Mama-Werden durch Samenspende, noch nicht bei Beamt*innen angekommen ist. Noch sind wir eine Minderheit, die oft genug gleichgesetzt werden mit "traditionellen" Alleinerziehenden. Und dort gilt noch die Regel, dass Alleinerziehende erstmal alles versuchen müssen, um den Unterhalt vom zweiten Elternteil einzufordern. Sollte das nicht klappen, müssen sie UVG beantragen.
Und erst dann können andere Leistungen beantragt werden. Hintergrund hierfür ist, dass die Leistungen des Unterhalts oder Unterhaltsvorschusses immer vor allen anderen Leistungen, #Sozialgeld, #Sozialhilfe, #Wohngeld, #Kinderzuschlag, berücksichtigt werden müssen.
Für uns Solomütter, die sich ihren Kinderwunsch mithilfe eines Samenspenders erfüllt haben, bedeutet das: Auch wir müssen den Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen, wenn wir Sozialleistungen bekommen wollen. Auch dann, wenn wir bereits wissen, dass dieser Antrag abgelehnt wird.
An dieser Stelle aber der Hinweis: Vermeide es, bei deinem Antrag auf UVG zu lügen, wenn es um den Samenspender geht. Sonst natürlich auch :-)
#solomutter #uhv #uvg #unterhaltsvorschuss #singlemitkiwu #alleinerziehend #alleinerziehendemama #sozialbetrug #straftatbestand #ons
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