
Ein Kommentar von Paul Clemente.
Willkommen zur Fortsetzung der Komödie „Das Schlapphut-Gutachten und die AfD“. Was bisher geschah: Kurz vor ihrer Ablösung als Innenministerin wollte Nancy Faeser nochmal so richtig ein Zeichen setzen: Mit einem 1100seitigen Gutachten vom Verfassungsschutz. Der stufte die politische Opposition, kurz AfD genannt, als „gesichert rechtsextrem“ ein. Und zwar komplett: Die gesamte Partei. Und die Öffentlichkeit? Die sollte es gefälligst glauben. Denn mit Nachprüfen war nix. Nein, die Schlapphut-Prosa sollte nur dem internen Gebrauch dienen. Nicht mal die Beschuldigten durften sie lesen. Das war nicht mehr Orwell, das war Kafka: „Der Prozess“ - ein Roman, wo der Angeklagte bis zu seiner Exekution nicht weiß, wofür er eigentlich verurteilt wurde. Hinzu kommt, dass Faeser das VS-Gutachten weder selbst geprüft, noch eine Prüfung durch ihr Ministerium angeordnet hatte. Möglicher Grund: Die Verfassungsschützer waren im Zeitverzug. Zu einer Prüfung hat die verbliebene Amtszeit nicht mehr gereicht. Mainstream-Medien und das Zwangsgebühren-TV finden da freilich kein Problem. So freute sich Georg Restle, Leiter des Politmagazins Monitor, auf künftige Talkshow-Ausladungen von AfD-Politikern: Ist doch klar, gesichert Rechtsextremen dürfe man keine Bühne bieten. Auch Cancel-Fans scharrten mit den Hufen: Endlich schien ein AfD-Verbot zum Greifen nah.
Dann der Paukenschlag. Die AfD wehrte sich via Eilverfahren gegen die Beurteilung. Und sogleich erklärte der Verfassungsschutz: Man werde die Einstufung erst mal auf Eis legen – bis zur gerichtlichen Verhandlung. Ab sofort gelte die AfD wieder als Verdachtsfall. Eine altbekannte Taktik: Schon einmal hatte der VS einen solchen Rückzug vollzogen: Im Jahre 2021. Damals klagte die AfD noch gegen ihre Erwähnung als Verdachtsfall...
Der Radiosender Deutsche Welle erklärte, man dürfe den Rückzug der Verfassungsschützer nicht als Einknicken missdeuten. Dazu zitierte man den Vorsitzenden Richter und Pressesprecher am Verwaltungsgericht Köln, Michael Ott: „Das Bundesamt hält seine Einstufung für richtig, es hat sie nur ausgesetzt, um dem Gericht eine sachgemäße Überprüfung zu ermöglichen." Auch der Tagesspiegel stellten postwendend klar: Die provisorische Rückstufung sei weder „ein Sieg für die AfD noch eine Niederlage des Bundesamts für Verfassungsschutz.“ Ohnehin hätten die Verfassungsschützer das Ziel bereits erreicht: Ihre Warnung sei jetzt in der Welt. Und die laute: „Unser Verdacht hat sich bestätigt, so die Botschaft des Verfassungsschutzes.“ Und die AfD selbst? Die feiert die rasche Rückstufung als Erfolg. Parteichefin Alice Weidel: „Wir werden auch weiter gegen die ungerechtfertigte Diffamierung der AfD vorgehen und sind überzeugt, dass wir damit erfolgreich sein werden." Allerdings teilt nicht jedes AfD-Mitglied Weidels Zuversicht. So trat der AfD-Bundestagsabgeordnete Sieghard Knodel aus Partei und der Bundestagsfraktion aus. Begründung: Nach dieser Einstufung sei er gezwungen, sein privates wie berufliches Umfeld zu schützen.
Bei den Altparteien brachte der strategische Rückzug des VS manchen Mainstream-Politiker ins Zittern: Was wird jetzt aus dem Verbot? So fleht Felix Banaszak, Chef der rheinland-pfälzischen Grünen, den Bundeskanzler und den Faeser-Nachfolger Alexander Dobrindt an: „Wir müssen agieren - und zwar jetzt. Machen Sie mit uns einen Weg frei für ein Verbotsverfahren im Deutschen Bundestag, im Bundesrat und im besten Fall auch in der Bundesregierung. Es ist das, was unsere wehrhafte Demokratie jetzt braucht.“ Um solche Forderungen demokratisch zu legitimieren, hat das Meinungsforschungsinstitut Insa schnell eine repräsentative Umfrage gestartet. Danach sollen 53 Prozent ein AfD-Verbot befürworten...hier weiterlesen: https://apolut.net/vs-gutachten-strategischer-ruckzug-von-paul-clemente/
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