
Hörreise 63 - Unterlassene Hilfeleistung
0:00
33:50
1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.(2) Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will.
More episodes from "Abu Alia Podcast - Willst du etwas über den Islam hören?"
Don't miss an episode of “Abu Alia Podcast - Willst du etwas über den Islam hören?” and subscribe to it in the GetPodcast app.