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Fünftelregelung für Abfindungen:


Ab 2025 keine Anwendung mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren.

Steuerliche Entlastung erfolgt erst über die Einkommensteuererklärung.

Neue Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung:


Krankenversicherung: 66.150 € jährlich, 5.512,50 € monatlich.

Rentenversicherung: 96.600 € jährlich, 8.050 € monatlich.

Knappschaftliche Rentenversicherung: 118.800 € jährlich, 9.900 € monatlich.

Erhöhung des Mindestlohns und Anpassung bei Minijobs:


Mindestlohn steigt auf 12,82 € pro Stunde.

Minijob-Grenze wird auf 556 € monatlich erhöht.

Midijob-Grenze liegt künftig zwischen 556,01 € und 2.000 € brutto.

Anpassungen beim Elterngeld:


Einkommensgrenze für den Anspruch auf Elterngeld wird auf 175.000 € pro Jahr gesenkt.

Gilt für Kinder, die ab April 2025 geboren werden.

Elternzeit und Pflegezeit in Textform:


Anträge können ab 2025 digital (z. B. per E-Mail) gestellt werden.

Elektronische Arbeitszeugnisse:


Erlaubt mit qualifizierter elektronischer Signatur (qeS), wenn der Arbeitnehmer zustimmt.

Erleichterungen im Mutterschutzgesetz:


Pflicht zur anlassunabhängigen Gefährdungsbeurteilung entfällt, wenn der Ausschuss für Mutterschutz bereits passende Vorgaben veröffentlicht hat.


Beitrag dazu: "Neuerungen im Arbeitsrecht 2025"


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