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Bei dieser Urteilsbegründung hat der Vorsitzende Richter am Essener Landgericht sogar das Grundgesetz zitiert: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Der Angeklagte zeigte jedoch keine Regung. Er hatte eine Zwölfjährige geheiratet, vergewaltigt und mit dem Tode bedroht. Im Sommer 2024 ist er verurteilt worden.
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