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Mietpreisbremse bleibt – Karlsruhe stärkt den Gesetzgeber

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Das Bundesverfassungsgericht bestätigt die Mietpreisbremse und betont den weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers. Für Investoren bedeutet das: Regulatorische Eingriffe in Bestandsmieten sind verfassungsrechtlich abgesichert – und bleiben ein zentraler Faktor in der Strategieplanung bis mindestens 2029.

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