
#211: Die GmbH-Steuer ohne GmbH: Was hinter der § 1a Option steckt
8.9.2026
0:00
42:08
Über 50 Prozent Grenzsteuersatz durch Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuerüberhang – das trifft künftig nicht nur Spitzenverdiener, sondern auch die über 440.000 Personengesellschaften in Deutschland, viele davon wichtige Familienunternehmen. Denn während Kapitalgesellschaften ihre Gewinne bei Thesaurierung nur mit rund 30 Prozent versteuern, hängt die Steuerlast bei Personengesellschaften direkt vom persönlichen Steuersatz der Gesellschafter ab. In dieser Folge zeigen wir, wie das Optionsmodell nach § 1a KStG diesen Nachteil auflöst, ohne dass Unternehmen ihre Rechtsform wechseln müssen.
Seit dem Veranlagungszeitraum 2022 können sich Personenhandelsgesellschaften auf Antrag vollständig wie Körperschaften besteuern lassen – seit dem Wachstumschancengesetz 2024 gilt das auch für GbRs, nur Einzelunternehmer bleiben außen vor. Gesellschaftsrechtlich ändert sich dabei nichts: Die Haftung bleibt unbeschränkt, der Gesellschaftsvertrag flexibel, eine notarielle Beurkundung der Anteilsübertragung entfällt weiterhin. Steuerlich dagegen ändert sich einiges – wir gehen die wichtigsten Vorteile durch: Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer entfällt die 25-Prozent-Mindestbeteiligungsquote für die Betriebsvermögensbegünstigung, und beim Eintritt neuer Gesellschafter droht anders als bei der GmbH kein Aufgeld nach § 7 Abs. 8 ErbStG. Bei der Grunderwerbsteuer bleibt die optierende Gesellschaft nach § 5 GrEStG weiterhin als Personengesellschaft privilegiert – Grundstücksübertragungen können also grunderwerbsteuerfrei erfolgen, solange nicht innerhalb der Sperrfrist nach § 5 Abs. 3 GrEStG optiert wird.
Besonders spannend wird's bei der Nutzung von Anlaufverlusten: Wer eine Immobilie zunächst über eine GbR erwirbt, kann Sanierungsverluste auf privater Ebene nutzen und erst wechseln, sobald das Objekt Cashflow generiert – ein Modell, das auch für Startups mit hohen Anfangsverlusten interessant sein kann. Wir diskutieren außerdem, ob die GbR künftig sogar als Alternative zur klassischen GmbH-Holding taugt, etwa gemeinsam mit dem Ehepartner, und wie § 8b KStG dabei greift.
Ganz ohne Haken ist das Modell aber nicht: Die Option gilt steuerlich als fiktiver Formwechsel nach § 25 UmwStG, verbunden mit einer siebenjährigen Sperrfrist nach § 22 UmwStG bei Veräußerung der Beteiligung. Notwendiges Sonderbetriebsvermögen wie ein Betriebsgrundstück im Eigentum eines Gesellschafters muss mit übertragen werden, und die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist danach nicht mehr möglich. Der Antrag selbst muss spätestens einen Monat vor Beginn des Wirtschaftsjahres gestellt werden – für 2027 also noch bis zum 30. November 2026, mit einem Gesellschafterbeschluss von mindestens 75 Prozent der abgegebenen Stimmen. Zum Abschluss werfen wir einen Blick auf die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG als schlankere Alternative ohne fiktiven Formwechsel, bei der thesaurierte Gewinne nur mit 28,25 Prozent besteuert werden.
Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/
Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage!
Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen?
Dann sicher dir das neues Buch:
„Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026)
https://amzn.eu/d/0aKeCQmB
Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi
Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen:
https://www.steuerberaten.de/kontakt/
Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: [email protected]
Flere episoder fra "Sei doch nicht besteuert!"



Gå ikke glip af nogen episoder af “Sei doch nicht besteuert!” - abonnér på podcasten med gratisapp GetPodcast.








