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Eine erfahrene Krankenschwester gibt einem krebskranken Patienten eine Überdosis Schmerzmittel. Sie weiß, dass der Mann davon sterben kann. Die falsche Dosierung war von einer Ärztin in die Krankenakte eingetragen worden. Darüber hat sich die Krankenschwester massiv geärgert. Im Urteil des Essener Landgerichts heißt es später: „Sie wollte den Ärzten einen Denkzettel verpassen.“

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