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Im Grundsatz ist es zwar rechtswidrig, von allen Menschen ohne Anlass Telekommunikationsmetadaten aufzuzeichnen, aber die Vorratsdatenspeicherung ist in Deutschland trotzdem noch nicht vom Tisch. Nach einem aktuellen EuGH-Urteil wird die Massenüberwachung von IP-Adressen und Begleitdaten wieder neu diskutiert. Wir diskutieren das Urteil und erklären, was gespeichert werden soll.
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