Schlechtere Leistungen für Arbeitnehmer? Vorsicht bei Betriebsvereinbarungsoffenheit von Ansprüchen!
16.3.2024
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Das Bundesarbeitsgericht geht ziemlich schnell von der Betriebsvereinbarungsoffenheit von vertraglichen Regelungen aus. Weshalb der Betriebsrat deshalb höllisch aufpassen sollte, wenn er Leistungen für Arbeitnehmer neu regelt, erkläre ich Dir in dieser Folge.
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