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Ein Berufungsgericht in Paris hat die Strafe gegen Marine Le Pen
teilweise reduziert. Die Vorsitzende des Rassemblement National wurde zu
15 Monaten Unwählbarkeit sowie zu einer Haftstrafe von drei Jahren
verurteilt, davon zwei Jahre auf Bewährung. Die Haft soll mit einer
elektronischen Fußfessel vollzogen werden. Die Geldstrafe von 100.000
Euro blieb bestehen. Da die 15 Monate Unwählbarkeit bereits verstrichen
sind, könnte Le Pen rechtlich bei der französischen Präsidentschaftswahl
2027 kandidieren. Was das Urteil für Le Pens politische Zukunft
bedeutet, erläutert ZEIT-Autorin Annika Joeres im Podcast.
Bundesfamilienministerin Karin Prien will die maximale Bezugsdauer des
Elterngelds von 14 auf 12 Monate verkürzen. Um die vollen zwölf Monate
zu erhalten, sollen künftig beide Elternteile jeweils mindestens drei
Monate Elternzeit nehmen. Sechs Monate können frei aufgeteilt werden.
Alleinerziehende sollen weiterhin bis zu zwölf Monate Elterngeld
beziehen können. Hintergrund der Reform sind Sparvorgaben für das
Familienministerium sowie das Ziel, Väter stärker an der Kinderbetreuung
zu beteiligen. Was sich damit für Eltern ändern könnte, erklärt Tillmann
Prüfer, Leiter im Familienressort der ZEIT.
Außerdem im Update: Friedrich Merz sprach sich vor dem Nato-Gipfel in
Ankara für eine stärkere europäische Nato aus, die zugleich
transatlantisch ausgerichtet bleiben solle. Dabei verwies Merz auch auf
geplante Vereinbarungen zur weiteren Unterstützung der Ukraine und
bezeichnete den geplanten U-Boot-Auftrag Kanadas als wichtiges Zeichen
der Zusammenarbeit.
Und sonst so: Die lebenswertesten Städte der Welt
Moderation und Produktion: Moses Fendel
Redaktion: Hannah Grünewald
Mitarbeit: Celine Yasemin Rolle
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