#122: Steuerfrei schenken um hohe Erbschaftsteuer zu vermeiden
23.12.2024
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In dieser Folge beschäftigen wir uns ausführlich mit den steuerlichen Aspekten der vorweggenommenen Erbfolge und der Vermögensübertragung durch Schenkungen. Dabei stehen die geltenden Freibeträge und Steuersätze im Mittelpunkt, die entscheidend für eine steueroptimierte Planung sind. Ehepartner können bis zu 500.000 Euro steuerfrei erhalten, während für Kinder ein Freibetrag von 400.000 Euro gilt. Für weiter entfernte Verwandte wie Geschwister, Nichten und Neffen stehen lediglich 20.000 Euro zur Verfügung. Diese Beträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden, was langfristig eine erhebliche Steuerersparnis ermöglicht.
Darüber hinaus gehen wir auf die geltenden Steuersätze ein, die sich je nach Steuerklasse und Höhe der Zuwendung unterscheiden. In Steuerklasse I beträgt der Steuersatz beispielsweise 7 % für Zuwendungen bis 75.000 Euro, während er bei höheren Beträgen auf bis zu 30 % ansteigt. In Steuerklasse III, die für entferntere Verwandte gilt, steigt der Satz sogar auf bis zu 50 % bei Zuwendungen über 13 Millionen Euro.
Ein zentraler Aspekt dieser Folge sind die Gestaltungsstrategien zur steuerlichen Optimierung von Schenkungen. Wir erklären, wie durch eine schrittweise Übertragung von Vermögen in regelmäßigen Tranchen die Freibeträge optimal genutzt werden können. So kann beispielsweise ein Ehepaar innerhalb von 20 Jahren bis zu 1,6 Millionen Euro an zwei Kinder steuerfrei übertragen.
Auch Kettenschenkungen, bei denen Vermögen zunächst an Kinder und anschließend an Enkel weitergegeben wird, bieten eine Möglichkeit, Freibeträge mehrfach auszuschöpfen.
Darüber hinaus erläutern wir den Einsatz des Nießbrauchsrechts bei Immobilien, das die Bemessungsgrundlage für die Schenkungssteuer reduziert, indem der Kapitalwert des Nießbrauchs vom Immobilienwert abgezogen wird.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Übertragung von Betriebsvermögen, für das besondere Vergünstigungen gelten. Diese ermöglichen eine vollständige Steuerbefreiung bis zu einem Unternehmenswert von einer Million Euro oder eine 85-prozentige Befreiung bei höheren Werten. Voraussetzung hierfür sind unter anderem die Einhaltung von Haltefristen und ein positiver Lohnsummentest, der sicherstellt, dass das Beschäftigungsniveau im Unternehmen erhalten bleibt.
Abschließend beleuchten wir die Bedeutung einer durchdachten Nachlassplanung und die potenziellen steuerlichen Nachteile eines Berliner Testaments, das oft zu einer doppelten Besteuerung führt. Im Gegensatz dazu bietet ein Supervermächtnis die Möglichkeit, die Freibeträge der Kinder bereits beim ersten Erbfall auszunutzen, ohne die Versorgung des überlebenden Ehepartners zu gefährden.
Ergänzend dazu stellen wir langfristige Ansätze wie die Gründung von Familiengesellschaften oder Stiftungen vor, die eine kontrollierte und steueroptimierte Vermögensweitergabe über Generationen hinweg ermöglichen.
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