
#397: Kontrolle beim RBB und die Interne Revision
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Wenn das Bundesverfassungsgericht vom Nutzen einer „gegenseitigen Kontrolle“ spricht und das Ende der "Intendanten-Herrlichkeit" einläutet, dann sollten wir aufhorchen.
Das Bundesverfassungsgericht formuliert:
„Eine [...] Kontrolle ist tauglicher Aspekt der Gestaltung der Binnenorganisation der Geschäftsleitung einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt und fördert die Funktionsfähigkeit der Wahrnehmung der Aufgaben der Geschäftsleitungsfunktion.“
Heißt auf Deutsch: Die Begrenzung der Macht gewährleistet, dass die Geschäftsleitung ihre Aufgaben besser wahrnimmt.
Oder umgekehrt ausgedrückt: Zu viel Macht beeinträchtigt die Geschäftsleitung darin, ihre Aufgaben optimal wahrzunehmen.
Beobachten Sie strukturelle Veränderungen und deren Auswirkungen in Ihrer Prüfungspraxis?
Hier sind insbesondere die sich verändernden Machtstrukturen interessant. Denn strukturelle Veränderungen können sich auf die Risikofreude bzw. Risikoaversion aber auch auf die IKS-Aversion bzw. IKS-Freudigkeit auswirken.
Welche Beobachtungen machen Sie?
Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Zuhören und erfolgreiche Prüfungsprozesse!
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