Neues Selbstbestimmungsgesetz - Was wir darüber wissen sollten
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Durch das neue Selbstbestimmungsgesetz ist es für trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen künftig einfacher, ihren Vornamen und ihren Geschlechtseintrag ändern zu lassen. Kritik gibt es an einer dreimonatigen Frist vor dem Termin beim Standesamt.
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