Ein beliebter und in der Dorfgemeinschaft sehr gut integrierter Stallknecht wird vermisst. Sein Arbeitgeber, ein lokaler Landwirt, gibt an, er befände sich nach einem längeren Krankenhausaufenthalt in einem Pflegeheim. Einen Tag vor dem geplanten Besuch übermittelt der Landwirt der Dorfgemeinschaft die Nachricht, dass der Stallknecht verstorben sei. Nach der Urnenbestattung im Dorf, die vom Landwirt durchgeführt wird, verlangt der Ortsvorsteher nach dem Leichenschauschein – den es nicht gibt. Denn die Leiche des Stallknechtes lagerte nach dem, laut Aussagen des Landwirtes, natürlichen Todes erst in seiner Tiefkühltruhe und wurde schließlich an die Schweine verfüttert. Die Überreste, die gefunden werden, erlauben keine Rückschlüsse auf die Todesursache.
Der Rechtsmediziner Professor Marcel A. A. Verhoff, Direktor des Instituts für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Frankfurt am Main, erklärt in dieser Folge, wie es trotzdem gelang, den Landwirt zu lebenslanger Haft zu verurteilen und welche Rolle die bis dato unauffälligen Todesfälle des Vaters und der Mutter dabei spielten.
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