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In der heutigen Folge werden die gänigsten Einstellungen nach dem Opportunitätsprinzip behandelt. Auch wenn diese Vorschriften keine hohe Examensrelevanz haben, sind sie von überragender praktischer Bedeutung und müssen daher zwingend jedem Strafrechtler geläufig sein. Einstellung nach § 153 StPO: § 153 StPO BGH, Beschluss vom 26.08.2003, Az.: 5 StR 145/03 Einstellung nach § 153a StPO: … „Folge 9 – Einstellungen nach dem Opportunitätsprinzip“ weiterlesen
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