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In dieser Folge von Kaffeerecht sprechen wir über die umfassende Reform des EU-Designrechts, die seit Mai 2025 gilt. Wir erklären, was sich beim Schutz von Designs ändert, warum digitale Gestaltungen wie Avatare, Animationen oder 3D-Modelle künftig besser geschützt sind und welche Vorteile Sammelanmeldungen bieten. Außerdem geht es um die neue Reparaturklausel, das Schutzsymbol „D“ und die Abgrenzung zum Urheberrecht. Praktische Beispiele – von Sneakern über Handyhüllen bis hin zu Autoteilen – machen die Neuerungen greifbar.
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