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Noch nie hat die Berufung einer Richterin an das
Bundesverfassungsgericht für solche Eruptionen im politischen Berlin
gesorgt wie die gescheiterte Wahl der Potsdamer Juristin Frauke
Brosius-Gersdorf Mitte Juli.
Was ist bei der Wahl schiefgelaufen? Wie sind die Positionen von Frauke
Brosius-Gersdorf verfassungsrechtlich zu bewerten? Und wie könnte eine
Lösung in diesem politisch aufgeladenen und ungelösten Streit aussehen?
Darüber sprechen wir in "Das Politikteil" mit der früheren
Bundesverfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff, die an der Universität
Bielefeld lehrt.
Lübbe-Wolff erklärt, wie Wahlen zum Verfassungsgericht üblicherweise
ablaufen und warum sie trotz der polarisierten öffentlichen Debatte an
einer Wahl der Verfassungsrichter durch eine Zweidrittelmehrheit im
Bundestag festhalten würde. Sie sagt: Frauke Brosius-Gersdorf wäre eine
gute Verfassungsrichterin, beschädigt seien diejenigen, die die
gescheiterte Wahl zu verantworten haben.
Das Verfassungsgericht sollte keine Liste mit neuen Kandidaten vorlegen,
solange die parlamentarische Debatte nicht abgeschlossen ist.
Lübbe-Wolff war selbst zwölf Jahre lang Richterin am
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, von 2002 bis 2014. Sie ist
Autorin des Buchs "Beratungskulturen", in dem sie die Arbeitsweise des
Bundesverfassungsgerichts beschreibt und die Organisation und
Arbeitsweise von Verfassungsgerichten weltweit vergleicht, unter anderem
auch die unterschiedlichen Systeme der Richterwahl.
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