Die Landesanstalt für Medien NRW moniert vier Multipolar-Artikel und droht mit einem „förmlichen Verwaltungsverfahren“ sowie mit Strafgeld.
Ein Standpunkt von Michael Meyen.
Die deutsche Zensurbürokratie ist wieder da. Ich hatte das fast vergessen bei all der Aufregung weltweit. Pawel Durov, Telegram-Gründer, fliegt in französische Haft. Mark Zuckerberg, Facebook-Gründer, spricht über die Corona-Zensur und den Druck aus dem Weißen Haus. Und Elon Musk, X-Chef, bekommt Post aus Brüssel. Wehe dem, der dies sagt oder das. Mit dem Digital Services Act kriegen wir euch alle.
In Deutschland reicht dafür seit 2020 der Medienstaatsvertrag, der aus den Landesmedienanstalten Zensurbehörden für die digitale Unterwelt gemacht hat. Man muss dazu ein wenig einsteigen in das Dickicht der deutschen Medienpolitik und dabei mit dem Grundgesetz beginnen. „Eine Zensur findet nicht statt“: Dieser schöne, schlichte Satz aus Artikel 5 stimmt nur noch, wenn sein Kernbegriff „ganz eng“ ausgelegt wird – als eine „Vorprüfung“, die direkt vom Staat ausgeht und im Extremfall zu einem „Verbot von Äußerungen“ führen kann (1). Einfacher formuliert: Es gibt immer noch kein Wahrheitsministerium. Es gibt auch kein Ministerium für Volksaufklärung und Propaganda wie im Dritten Reich und kaum Staats- oder Parteimedien wie in der DDR, wo schon die Besitzverhältnisse keinen Zweifel daran gelassen haben, wer dort der Zensor war. Es gibt allerdings eine Allianz von Staaten und Digitalkonzernen, die den gleichen Effekt hat. Siehe oben.
Ich verzichte an dieser Stelle darauf, in die Details zu gehen und noch einmal all die kleinen Bausteine auseinanderzunehmen, die seit Ende der Nullerjahre aufgeschichtet wurden, um die Version der Wirklichkeit zu schützen, die die Regierungen über ihre Propaganda-Apparate verbreiten. Man kann das in meinem Büchlein über „Cancel Culture“ nachlesen oder noch kompakter in einem Aufsatz mit dem sprechenden Titel „Propaganda und Zensur im Digitalkonzernstaat“. Die Landesmedienanstalten spielen in beiden Texten nur eine Nebenrolle, obwohl sie die größte Bedrohung für alle sind, die sich ohnehin jenseits der Plattformen bewegen oder inzwischen darauf verzichten, auf die Algorithmen und das Publikum von YouTube und Co. zu setzen, weil sie wissen, dass ab einer bestimmten Reichweite ohnehin der Hammer fällt. Apolut zum Beispiel. 4000 Euro Strafe für ein „Gedankenverbrechen“, so Markus Fiedler pointiert in einem Kommentar vom August 2023.
Nun also Multipolar. Diesmal ist es nicht die Medienanstalt Berlin Brandenburg, sondern die Landesanstalt für Medien NRW, weil das Impressum dorthin verweist. Der Behördenname ist aber ohnehin austauschbar, weil Prinzip und Vorgehen sich gleichen wie ein Ei dem anderen. Wieder geht es um Paragraf 19 des Medienstaatsvertrags, eingeführt im November 2020. Ein Schelm, wer Arges dabei denkt und sich zugleich erinnern will an eine Lockdown-Opposition, die aus dem Netz auf die Straßen schwappte....
... hier weiterlesen: https://apolut.net/eine-zensur-findet-statt-von-michael-meyen
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Dieser Beitrag erschien zuerst am 28. August 2024 bei freie-medienakademie.de
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Bildquelle: TonTonic / shutterstock
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