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Verbotene NS-Parole - AfD-Politiker Höcke zu Geldstrafe verurteilt
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Bei einer Wahlkampfrede 2021 nutzte der Thüringer AfD-Vorsitzende Björn Höcke eine verbotene Losung der nationalsozialistischen "Sturmabteilung". Diese gilt als verfassungswidrige und terroristische Organisation. Das Landgericht Halle verurteilte Höcke gestern (14. Mai) zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro.
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