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Das offizielle Ende der Meinungsfreiheit | Von Hermann Ploppa

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Das im Grundgesetz verbriefte Recht auf freie Meinungsäußerung wird schon seit einigen Jahren mit Füßen getreten. Jetzt soll diese illegale Praxis ganz offiziell legalisiert werden.

Ein Standpunkt von Hermann Ploppa.

Vor kurzem reiste die Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für Meinungsfreiheit, Frau Irene Khan, für etwa zwei Wochen durch Deutschland. Bei ihrer Winterreise sprach sie zunächst mit Vertretern der Bundesregierung, der Bundesländer und mit den obersten Verfassungsrichtern in Karlsruhe. Denn Frau Khan war von der Bundesregierung eingeladen worden. Vermutlich in der Hoffnung, dass Irene Khan der Bundesregierung gute Noten erteilen würde. Doch Frau Khan sprach auch mit einfachen Bürgern und Vertretern von deutschen Menschenrechtsorganisationen.

Und den erhofften Persilschein für makellose Menschenrechtspolitik liefert Irene Khan der deutschen Bundesregierung keineswegs. Die ehemalige Direktorin von Amnesty International berichtet vielmehr von einem Klima der Einschüchterung und Angst in Deutschland.

Die weitreichende Einschränkung der Meinungsfreiheit begründete die Bundesregierung gegenüber der UNO-Gesandten mit der zunehmenden Brutalisierung und Polarisierung, die durch die sogenannten sozialen Medien in der Bevölkerung um sich greife. Das ist zweifelsfrei ein großes Problem, das uns alle mit großer Sorge erfüllen sollte. Das Netz macht es möglich, einem Mitmenschen im Schutz der Anonymität Sachen an den Kopf zu werfen, die man sich in der direkten Begegnung von Auge zu Auge niemals trauen würde. Allerdings sind die Bundesregierung und die ihr unterstellten Behörden sehr selektiv in der Wahrnehmung dessen, was den sozialen Frieden untergraben könnte. Die Bundesregierung verbindet den Kampf gegen Hassrede mehr oder weniger geschickt immer wieder mit ihrer eigenen geopolitischen Agenda. Um es klar zu sagen: wer bei dem moralisch-mentalen Feldzug der Bundesregierung gegen Russland, China und die Palästinenser nicht mitmacht, wird bevorzugt Opfer des offiziellen Kampfes gegen Hassrede.

Frau Khan muss diesen Tatbestand verständlicherweise in diplomatische Zurückhaltung kleiden, wenn sie ausführt:

„Die Regierung hat diese Bedrohungen zwar zu Recht ernst genommen, aber sie hat sich bei der Bekämpfung der Gefahren zunehmend auf Sicherheitsmaßnahmen verlassen. Viele dieser Maßnahmen – von der verstärkten Absicherung von Beamten, die öffentlicher Kritik ausgesetzt sind, bis hin zu pauschalen Verboten von Slogans, die mit pro-palästinensischen Protesten in Verbindung stehen, und der Überwachung von Organisationen aus vagen, nicht näher definierten Gründen des ‚Extremismus‘ – sind nicht mit den internationalen Menschenrechtsstandards vereinbar. Sie führen zu Unsicherheiten, was den Unterschied zwischen zulässiger und unzulässiger Meinungsäußerung betrifft, und fördern Stigmatisierung und Selbstzensur.“ (1)


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