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Skontoabzug - Automatismus oder darf der das überhaupt?

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Skonto – Automatismus oder Vereinbarungssache?

Zu finden der VOB/B §16 (5) 2, bzw. u.a. §307 BGB.

Skonto ist für den Auftraggeber ein prozentualer Abzug, den er von einer Rechnung machen darf, z.B. wenn er sofort oder innerhalb einer bestimmten Frist bezahlt. Dieses Mittel wird von Unternehmern gerne als „Motivation“ zur zügigen Zahlung oder auch als Vertrags-Abschlussbeschleuniger genutzt. Manche Unternehmer berichten auch, dass Sie sich durch schnellere Zahlungseingänge Sollzinsen auf Ihrem Geschäftskonto ersparen würden, diese Argumentation funktioniert aber nicht so richtig, dazu später mehr.

Hier in Bayern kann ich übrigens aus eigener Erfahrung berichten, dass gerade auf dem Land ab und zu noch die Meinung vorherrscht, 2% Skonto auf dem Bau seien ja „üblich und ganz normal“, quasi gesetzlich geregelt. Und so wird folglich von Rechnungen ein Betrag abgezogen, im Übrigen völlig unabhängig davon, wie schnell eine Zahlung geleistet wurde.

Räumen wir also mit Missverständnissen auf!

Empfohlene Mindestanforderungen

  • Schriftform

  • Höhe des Prozentsatzes geklärt

  • Welche Rechnungen dürfen skontiert werden?

  • Wann beginnt die Skontofrist genau, wann endet Sie?

Beispiel: „Bei vollständiger Zahlung (eingehend auf dem Konto des AN) innerhalb von 8 Kalendertagen nach Rechnungseingang beim AG ist dieser berechtigt, 2% Skonto von Abschlags-, Teilschluss- und Schlusszahlungen abzuziehen.“

Für Themenwünsche und Anregungen:

[email protected], jede Mail wird beantwortet, versprochen!

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