In dieser Folge erklärt NHP Rechtsanwältin Manuela Scheidl, wie Privatpersonen ihre PV-Anlage in eine Energiegemeinschaft integrieren können. Energiegemeinschaften ermöglichen Unternehmen und Privatpersonen, erneuerbaren Strom zu erzeugen, speichern, verkaufen und verbrauchen. In Österreich gibt es zwei Formen: die Erneuerbare-Energiegemeinschaft und die Bürgerenergiegemeinschaft. Beide erfordern einen Rechtsträger mit eigener Rechtspersönlichkeit, z. B. einen Verein oder eine Genossenschaft. Der Verein eignet sich für kleinere, regional organisierte Gemeinschaften und ist einfach zu gründen. Die Genossenschaft ist ideal für größere, überregional organisierte Gemeinschaften und erlaubt Gewinnausschüttungen. Auch Kapital- und Personengesellschaften sind mögliche Rechtsformen, besonders wenn regelmäßig Überschussgewinne erzielt werden sollen.
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