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Praxis-Check WEG-Verwaltung: Virtuelle Eigentümerversammlung und Privilegierung von Steckersolargeräten auf der Zielgeraden

6.9.2024
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In der aktuellen Folge von VERWALTUNG4U befassen sich Massimo Füllbeck und Cathrin Fuhrländer mit zwei erfreulichen Entwicklungen für die WEG-Verwaltung:

  1. Virtuelle Eigentümerversammlungen: Der Bundestag hat Anfang Juli Anpassungen am Wohnungseigentumsgesetz beschlossen, die die virtuelle Eigentümerversammlung rechtlich absichern. Nach jahrelangen Diskussionen und der verstärkten Nutzung digitaler Lösungen gilt dieser Schritt als längst überfällig. Mit der Entscheidung des Bundesrats, die im September 2024 erwartet wird, soll diese Möglichkeit endgültig rechtskräftig werden.  
  2. Privilegierung von Steckersolargeräten: Ebenfalls erfreulich ist die Entwicklung bei den Steckersolargeräten (Balkonkraftwerken). Mit den beschlossenen Änderungen werden diese Geräte als privilegierte bauliche Veränderungen anerkannt. Das bedeutet, dass Wohnungseigentümer und Mieter künftig einfacher erneuerbare Energie auf ihren Balkonen erzeugen können, ohne dabei umfangreiche Genehmigungen einholen zu müssen.

Diese positiven Nachrichten geben der WEG-Verwaltung zusätzlichen Handlungsspielraum und machen es leichter, zeitgemäße Lösungen wie die Digitalisierung und nachhaltige Energienutzung umzusetzen. Die entscheidenden Anpassungen sind auf dem Weg, und die finale Zustimmung des Bundesrats steht noch aus – wird jedoch als reine Formsache betrachtet.

Bleiben Sie dran und erfahren Sie, wie diese neuen Regelungen Ihr Tagesgeschäft positiv beeinflussen können!

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