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Paul Kirchhof: Aufgaben und Schutz des Bundesverfassungsgerichts

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Was sich in den USA, in Polen oder Israel ereignet hat, ließe sich auch in Deutschland denken. Mit einfacher Bundestagsmehrheit ließe sich das höchste Gericht parteipolitisch instrumentalisieren, denn das Grundgesetz regelt nicht die Organisation des Bundesverfassungsgerichts. Zahl der Senate und Richter, Amtszeit oder die erforderliche Wahlmehrheit werden nicht verfassungsrechtlich vorgegeben, was aber die verfassungsgerichtliche Unabhängigkeit wesentlich ausmacht. In Deutschland hat sich unser starkes Verfassungsgericht durch seine Ausgewogenheit und Unabhängigkeit über Jahrzehnte enormes Vertrauen erworben. Es wäre also ratsam, es vor allen denkbaren Gefahren zu schützen. Aber steht das BVG auf tönernen Füßen? Wie die USA zeigen, lassen sich vermeintliche Schutzmaßnahmen auch in ihr Gegenteil verkehren. Prof. Dr. Paul Kirchhof war über zwölf Jahre lang Richter des Bundesverfassungsgerichts. Seit 1981 lehrt er Öffentliches Recht an der Universität Heidelberg, war zuvor Direktor des dortigen Instituts für Finanz- und Steuerrecht und bestimmt seit Jahrzehnten die öffentliche Diskussion zur Steuer- und Finanzpolitik Deutschlands entscheidend mit. In der Reihe Schlaglöcher

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