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Das Thema Einliegerwohung ist immer mal wieder ein Thema, bei dem viele Fragen und Unklarheiten aufkommen. Oft steht die Frage im Raum, wie es sich verhält, wenn man eine Verbindungstür einplant, die man vorerst einmal verschlossen halten möchte, um die Fläche dahinter als Einliegerwohnung zu nutzen. Ist das generell möglich? Und ist es darüber generell hinaus möglich, diese Tür zu einem späteren Zeitpunkt zu öffnen und die Wohnfläche dann für den Eigenbedarf zu nutzen? Darüber spreche ich in der heutigen Folge. Zudem sprechen wir auch darüber, wie es sich in diesem Fall mit der KFW-Förderung verhält und was steuerlich geltend gemacht werden kann.

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